Impressum

Haustierverhaltensberatung
Julia Blüher
Tierpsychologin (ATN)

Dreifaltigkeitsweg 47
53489 Sinzig

Tel.: 02642-998396

info@tierpsychologin-sinzig.de
www.tierpsychologin-sinzig.de

 

AGB:

Die erste Kontaktaufnahme sowie Terminvereinbarungen sind selbstverständlich kostenfrei für Sie.

1.) Beratungen:
Weitere Beratungen per Telefon
sowie Beratungen per E-Mail, SMS werden in Rechnung gestellt. 

Dies muß vorher nicht angekündigt werden, da es sich um einen Zeitaufwand und damit Kostenaufwand handelt.

Beratungsgespräche finden persönlich oder auch telefonisch statt.

2.) Fahrtkosten:
Ich erhebe eine Fahrtkostenpauschale von 0,65 Euro pro gefahrenen Kilometer – einfache Strecke.

Bei Entfernungen über 70 km fallen Fahrtkosten nach Absprache an.

3.) Termine und Terminabsagungen:
A) Untersuchungs- und Behandlungstermine etc. gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese

  • auf dem Postweg,
  • per Email,
  • mündlich oder
  • fernmündlich

von mir bestätigt wurden. Mit der Bestätigung kommt es somit zu einen Behandlungsvertrag und gleichzeitig einer Zustimmung meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. B) Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb von zwei Werktagen) vor dem Termin, wird eine Ausfallgebühr von 50% des Stundensatzes in Rechnung gestellt.
  2. C) Tritt der Kunde bei Ankunft der Tierpsychologin von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend oder nimmt abgesprochenen Telefontermin nicht wahr ohne abzusagen und es kann so zu keiner Therapie/Telefonat etc. kommen, werden dem Kunden die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro in Rechnung gestellt.

Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

  1. D) Die Tierpsychologin versendet eine einzige Mahnung. Die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 6,50 EURO.

4.) Behandlungsvertrag:
Die Tierpsychologin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar, welches zwischen der Tierpsychologin und dem Kunden vereinbart wird. Bei einer ersten Konsultation erfolgt grundsätzlich die Liquidation in bar.

Vermittelt die Tierpsychologin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist die Tierpsychologin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen.

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung des Berufs der Tierpsychologin/Verhaltensberaterin zur Beratung, Diagnose, Therapie beim Tier erbringt die Tierpsychologin ihre Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit einer Heilung des betreffendes Tieres.

Ein Heilversprechen kann leider nicht gegeben werden, wie bei jedem Tierarzt auch!

Das Honorar ist für die jeweils erfolgte Dienstleistung und, ebenfalls wie bei jedem Tierarzt auch, kein Erfolgshonorar.
Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB.

BGB Text:

  • 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

  • 612 BGB Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend* vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

*Anmerkung: d.h. das auch die mündliche Einwilligung zur Dienstleistung die Verpflichtung zur Vergütung nach sich zieht.

Oben genannte Bedingungen sind Bestandteil von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Haustierverhaltensberatung Julia Blüher – Tierpsychologin.

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